Website & Recht

Website mit KI erstellen: Was sie kann und wo die rechtlichen Lücken liegen

Dirk Bardelt, Inhaber von UGEDI

Dirk Bardelt · 08.10.2026

Grafik: Browserfenster mit den Hinweisen „Sieht gut aus“ und „Funktioniert“ abgehakt, „Rechtlich sauber“ mit Fragezeichen

Name eingeben, Branche wählen, ein paar Fragen beantworten. Nach wenigen Minuten steht eine Website mit Texten, Bildern und Kontaktformular. Das stimmt, und es ist beeindruckend.

In vielen Videos auf YouTube und Co. endet die Geschichte genau da: Seite fertig, sieht gut aus, online. Ich halte das für blauäugig. Eine Website mit KI zu erstellen hat seine Berechtigung. Aber nur weil etwas funktioniert und gut aussieht, ist es noch nicht rechtlich sauber.

Was KI-Baukästen gut können

Fair bleiben: Die Werkzeuge sind gut geworden.

Ein erster Auftritt steht in Minuten statt in Wochen. Sie brauchen kein Wissen über Hosting oder Programmierung. Die KI liefert Texte und Bilder als Entwurf, die Sie anpassen können. Und der Einstieg kostet wenig.

Für ein Nebenprojekt, einen Verein oder den ersten Schritt in die Selbstständigkeit kann das genau richtig sein. Spannend wird es bei dem, was die KI dabei nicht für Sie erledigt.

Was „sieht gut aus“ nicht prüft

Eine KI baut, was Sie beschreiben. Ob die Seite den rechtlichen Pflichten in Deutschland entspricht, ist damit nicht geprüft. Verantwortlich bleiben Sie als Betreiber. Vier Punkte, die Sie kennen sollten. Vorweg: Wir sind keine Anwälte. Ihren Fall rechtlich prüfen, also Rechtsberatung leisten, dürfen wir nicht. Was folgt, ist ein allgemeiner Überblick über die Regeln.

Vier Punkte, die eine KI nicht für Sie prüft

1

Einwilligung für Cookies

Statistik, Werbung, Karten, Videos: erst fragen, dann laden. Ein vorab gesetztes Häkchen reicht nicht.

§ 25 TDDDG

2

Externe Dienste

Lädt die Seite z. B. Schriften von einem fremden Server, geht die IP-Adresse des Besuchers mit.

LG München I, 2022

3

Impressum und Datenschutzerklärung

Sie müssen zu dem passen, was tatsächlich auf Ihrer Seite läuft.

§ 5 DDG · Art. 13 DSGVO

4

Barrierefreiheit

Wenn Verbraucher über die Seite einen Vertrag schließen können, etwa kaufen oder buchen.

BFSG, seit 28.06.2025

Allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung · Stand 08.10.2026

Cookies und Dienste nur mit Einwilligung

Speichert Ihre Website Informationen auf dem Gerät des Besuchers oder liest sie dort aus, etwa über Cookies für Statistik oder Werbung, brauchen Sie dafür eine Einwilligung. Ausgenommen ist nur, was unbedingt nötig ist, damit die Seite bereitstellen kann, was der Besucher ausdrücklich nutzen will. So steht es in § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).

Eine Einwilligung muss aktiv sein. Ein Häkchen, das schon gesetzt ist, reicht nicht. Das haben der Europäische Gerichtshof 2019 (C-673/17) und der Bundesgerichtshof 2020 (I ZR 7/16) entschieden.

Bindet Ihre Seite Statistik, Karten oder Videos ein, sehen Sie nach, ob der Besucher vorher gefragt wird. Nicht danach.

Externe Dienste, die beim Aufruf Daten senden

Nicht nur Cookies sind ein Thema. Lädt Ihre Seite zum Beispiel Schriften direkt vom Server eines fremden Anbieters, geht dabei die IP-Adresse des Besuchers an diesen Anbieter. Das Landgericht München I hat 2022 einem Besucher deshalb 100 Euro Schadensersatz zugesprochen (Az. 3 O 17493/20).

Von außen sieht man der Seite das nicht an. Man muss wissen, wo man nachsehen muss.

Impressum und Datenschutzerklärung

Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, in der Regel gegen Entgelt, braucht ein Impressum mit den Angaben nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Dazu kommt eine Datenschutzerklärung, die nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sagt, welche Daten wofür verarbeitet werden.

Ein allgemeiner Mustertext hilft da wenig. Die Datenschutzerklärung muss zu den Diensten passen, die tatsächlich auf Ihrer Seite laufen.

Barrierefreiheit, wenn Verbraucher online Verträge schließen

Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft unter anderem Websites, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen können, etwa einen Onlineshop oder eine Buchung mit Bezahlung. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG).

Ob das für Sie gilt, hängt davon ab, was Ihre Seite kann. Die KI fragt das nicht.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Kunde kam zu uns, nachdem er seine Seite selbst gebaut hatte. Sie lief, sie sah ordentlich aus. Ein Cookie-Banner fehlte. Dann kam eine Abmahnung, und die war teuer.

Eine Abmahnung ist die Aufforderung, einen Verstoß abzustellen und sich zu verpflichten, ihn nicht zu wiederholen. Für den Wiederholungsfall wird eine Vertragsstrafe vereinbart. Ist die Abmahnung berechtigt und formal korrekt, kann der Abmahnende in vielen Fällen Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (§ 13 Abs. 3 UWG). Es gibt Ausnahmen, etwa für Mitbewerber bei Datenschutzverstößen kleinerer Unternehmen (§ 13 Abs. 4 UWG). Was davon in Ihrem Fall gilt, klärt ein Anwalt.

Für mich zeigt der Fall vor allem eins: Gespart hat der Kunde am Anfang. Bezahlt hat er danach.

Was außerdem fehlt

Neben dem Recht gibt es Dinge, die eine KI-Seite nicht mitbringt, weil niemand danach fragt.

Ein Ziel. Wen wollen Sie erreichen, und was soll dieser Mensch auf der Seite tun? Anfragen? Sich bewerben? Ohne Ziel sieht die Seite gut aus, führt aber niemanden irgendwohin.

Messung. Woran merken Sie nächsten Monat, ob die Seite Anfragen bringt? Das lässt sich einrichten, aber nur, wenn jemand plant, was gezählt wird, und die Einwilligung dafür sauber einholt.

Auffindbarkeit. Wer in Ihrer Region nach Ihrer Leistung sucht, findet Betriebe, deren Seite klar sagt, was sie wo anbieten. Das ist Struktur und Arbeit, keine Farbfrage.

Jemand, der sich kümmert. Ein Formular, das nach einem Update nichts mehr zustellt. Ein neuer Dienst, der im Cookie-Banner fehlt. Das passiert nicht am ersten Tag, sondern nach Monaten. Die Frage ist, wer es merkt.

Fünf Fragen, bevor Sie eine KI-Seite live schalten

  1. Wissen Sie, welche Dienste Ihre Seite beim Aufruf lädt, und fragt die Seite vorher nach Einwilligung, wo es nötig ist?
  2. Stimmen Impressum und Datenschutzerklärung mit dem überein, was tatsächlich auf der Seite läuft?
  3. Können Kunden über die Seite etwas kaufen oder buchen? Dann prüfen Sie, ob das BFSG für Sie gilt.
  4. Wissen Sie, was die Seite für Sie erreichen soll, und können Sie messen, ob sie es tut?
  5. Wer kontrolliert die Seite, wenn sich nach einem Update etwas ändert?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, müssen Sie die KI-Seite nicht wegwerfen. Sehen Sie genauer hin, bevor sie online geht.

Hinterfragen, bevor es teuer wird

Ich habe nichts gegen KI-Websites, wir arbeiten selbst mit KI. Aber eine schöne Optik allein macht keine Website. Hinterfragen Sie, was die KI gebaut hat. Und wenn Sie es nicht selbst prüfen können: Beauftragen Sie jemanden, der sich auskennt.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Seite gerade steht, ob mit KI gebaut oder nicht: Im Website-Check sehen wir uns drei Bereiche an: Sicherheit, Datenschutz-Technik mit Einwilligung und Tracking sowie Ladezeit und Auffindbarkeit. Sie bekommen einen Bericht und besprechen das Ergebnis mit uns.

Der Check ist technisch. Ihren Einzelfall rechtlich prüfen dürfen wir nicht; ob Ihre Rechtstexte passen, klärt ein Anwalt.

Der Website-Check kostet 690 EUR zzgl. 19 % MwSt. und wird angerechnet, wenn Sie innerhalb von drei Monaten ein Audit, eine Sanierung oder einen Relaunch beauftragen.

Sie wollen erst klären, ob das für Sie passt? Dafür gibt es den kostenlosen Passungs-Call von 15 bis 20 Minuten.


Wichtiger Hinweis: UGEDI erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), also keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Regel für Ihre Website gilt, klärt im Einzelfall ein Anwalt.

Quellen

Wo stehen Sie gerade?

Wenn Sie nach dem Lesen wissen wollen, wie es bei Ihnen aussieht, gibt es drei Wege.

Verstehen

Selbstcheck

Kostenlos, in wenigen Minuten: Wo reibt es bei Ihnen am meisten?

Klären

Klarheits-Check

Wenn Abläufe, Übergaben und Zuständigkeiten nicht mehr greifen.

Klären

Website-Check

Wie steht es um Sicherheit, Datenschutz-Technik, Tempo und Auffindbarkeit?

Unsicher, was passt? Im kostenlosen Passungs-Call klären wir das in 15 bis 20 Minuten.